Letzte Woche endete die Begutachtungsfrist für die Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für die neue bedarfsorientierte Mindestsicherung. Die Sozialplattform Oberösterreich, bei der EXIT-sozial Mitglied ist, hat beiliegende Stellungnahme abgegeben:
In Bezug auf Menschen mit Beeinträchtigungen weisen wir als EXIT-sozial konkret darauf hin, dass folgende Tatsache eine Verschlechterung darstellt und daher abzulehnen ist:
Personen, welche in einer Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft leben, würden nun einen niedrigeren Tarif erhalten, dh. haben täglich weniger Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung. Viele Menschen mit Behinderungen oder psychosozialen Problemen leben in (sozialtherapeutischen) Wohngemeinschaften. Diese Besonderheit findet nicht ausreichend Beachtung bei dem neuen Gesetzesentwurf. Sollten diese sozialpsychiatrisch bzw. therapeutisch in vielen Fällen sehr sinn- und wirkungsvollen Einrichtungen unter „Haushaltsgemeinschaft“ fallen, kommt es bei vielen Menschen mit Behinderungen aus für sie unerklärlichen Gründen zu massiven Einschnitten in ihrem Lebensunterhalt!