In Oberösterreich befindet sich das neue Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (SOHAG) aktuell in Begutachtung. Die Plattformen Armutsnetzwerk, Sozialplattform und Interessensvertretung der Sozialunternehmen im psychosozialen- und Behindertenbereich in Oberösterreich (IVS) haben nun Stellungnahmen dazu verfasst, woran auch EXIT-sozial mitgewirkt hat. Angelehnt an unser Leitbild und mit Blick auf die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung haben wir armutsgefährdende Aspekte und Verschlechterungen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen des neuen Gesetzes festgestellt und diese benannt.
Verbesserungsbedarf wird bei folgenden Punkten gesehen und wir unterstützen die Empfehlungen in den Stellungnahmen dazu:
- Erweiterung der Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen für den Anspruch auf den „Behindertenbonus“
- Erhöhung des Anspruchs für Menschen mit Behinderungen in Haushalts- und Wohngemeinschaften
- Leistungen des OÖ. ChG (Chancengleichheitsgesetz) sollen auf die Sozialhilfe und den Behindertenbonus anrechnungsfrei bleiben
- Zurücknahme der gänzlichen Ruhendstellung bei stationären Aufenthalten im Rahmen des OÖ. ChG
- Die Ausnahme von der Vermittelbarkeit auf den Arbeitsmarkt kann nicht nur auf Invalidität bezogen werden. Wir empfehlen daher Menschen mit Beeinträchtigungen entsprechend dem Oö. ChG von der Vermittelbarkeit am österreichischen Arbeitsmarkt auszunehmen.
Die Sozialhilfe ist das unterste Netz der sozialen Sicherheit und darf nicht zu Ungleichheiten für Menschen mit (psychischen) Beeinträchtigungen führen. Dazu zählt die Sicherung des Wohnbedarfs sowie die Zugänglichkeit und Nutzung der Leistungen des Oö. ChG.