Trialog 14.6.2016 – Zusammenfassung von EXIT-sozial Mitarbeiter Michael Mallinger
Tabu Maßnahmenvollzug. Sind RechtsbrecherInnen geistig abnorm oder psychisch krank?
Trotz schwerer Fußball-Konkurrenz kamen 20 Interessierte zum Trialog am 14. Juni 2016 bei dem die Forensik im Mittelpunkt stand. Kaum ein Thema erhitzt die Gemüter derart, wie die Frage nach dem „richtigen“ Umgang mit Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Straftat begehen. Besonders dann, wenn es sich um ein schwerwiegendes Vergehen handelt, also mehr als ein Jahr Strafandrohung darauf im Raum steht. Dann nämlich kann die betreffende Person im Maßnahmenvollzug landen. Dazu genügt manchmal schon relativ wenig. Widerstand gegen die Polizei oder gefährliche Drohung, speziell dann, wenn es schon psychische Probleme in der Vergangenheit gab, reichen aus, jemanden auf unbestimmte Zeit einzusperren. Großen Einfluss darauf haben die GutachterInnen.
In unserer Runde, die erfreulicherweise wieder ganz im Sinne des Trialoggedankens nicht nur von Angehörigen und ProfessionistInnen, sondern auch von persönlich Betroffenen besucht war, ging es aber ganz sachlich zu. Neben interessanten Beiträgen zur Entwicklung des Maßnahmenvollzugs und einer ausführlichen Darstellung der aktuell gelebten Praxis, war auch noch Zeit für einen Ausblick auf wünschenswerte Weiterentwicklungen.
Spannend war für mich, dass Häftlinge schon seit Jahrzehnten in vielen Bereichen wesentlich besser gesetzlich geschützt sind, als PatientInnen im Maßnahmenvollzug. Ein Beispiel ist die Verpflichtung zum Tragen von Anstaltskleidung bzw. Pyjamas, was in Krankenhäusern offenbar noch immer gängige Praxis ist, in Gefangenenhäusern aber schon längst abgeschafft wurde. Auch einen geregelten Beschwerdeweg gibt es nur für Häftlinge.
Die Rechtlosigkeit und völlig unbestimmte Dauer der Freiheitseinschränkungen werden auch von den Betroffenen als besonders belastend erlebt. Auf die Unterstützung von SachwalterInnen können nur Wenige hoffen (ca. 15 -20%). Sie werden aber auch von vielen nicht als HelferInnen erlebt, sondern als weitere Beschneidung abgelehnt.
Für die Zukunft ist eine Einschränkung des Maßnahmenvollzugs auf Delikte, die eine mehr als 3-jährige Strafandrohung nach sich ziehen, in Diskussion. Sinnvoll wären auch Initiativen, die schon vor der Straffälligkeit greifen könnten. Hier erweist sich die Praxis der, unter dem Spardruck oft verfrühten Entlassungen aus den psychiatrischen Krankenhäusern als Bumerang.
Die HPE nutzte die Gelegenheit zum Vorstellen der monatlich stattfindenden Angehörigen-Selbsthilfegruppe, die es in Zusammenarbeit mit der pro mente in ihrem Vereinslokal gibt. Und auch eine Vertreterin von der Selbst-und Interessensvertretung zum Maßnahmenvollzug (SIM) berichtete von ihren Aktivitäten.
Der Trialog startet nach der Sommerpause wieder am 27.September, wo wir uns über die Situation psychisch kranker Eltern austauschen werden.