Nachlese Trialog: „Neues aus der Sachwalterschaft“
Beim Trialog vom 13. Februar informierte Mag. Thomas Berghammer (Vertretungsnetz) über das neue Erwachsenenschutzrecht, das mit 1. Juli 2018 in Kraft treten soll.
Wegen des Anstieges der Personen die unter einer Sachwaltschaft stehen, der geringen Anzahl an kompetenten Sachwaltern, kaum Nutzten vorhandener Alternativmöglichkeiten und die Umsetzung des UN-Übereinkommens der Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung wurde eine Reform notwendig. In Österreich sind ca. sechzigtausend Personen besachwaltert.
Die gerichtliche Erwachsenenvertretung ersetzt die bisherige Sachwalterschaft. Sie gilt nur für bestimmte Angelegenheiten, ist auf drei Jahre befristet und die Handlungsfähigkeit bleibt grundsätzlich erhalten. Alle Formen werden im Österreichischen Zentralen Vertretungsregister (ÖZVV) eingetragen und sind dort einsehbar. Bisherige Sachwalterschaften werden zu gerichtlichen Erwachsenenvertretungen mit Genehmigungsvorbehalt, in den nächsten Jahren überprüft und in andere Formen umgewandelt. In Zukunft sollen vor allem die Selbstbestimmung und Autonomie im Vordergrund stehen. Im Bundesministerium für Justiz gibt es dazu eine informative Broschüre.
Besonders die Fragen: „Was sind vernünftige Entscheidungen? Wer schützt vor unvernünftigem Verhalten und wie steht es mit Bevormundung?,“ standen während des Trialogs im Vordergrund.
Insgesamt ist das neue Erwachsenenschutzgesetz sehr ambitioniert jedoch wurde die Einführung in den letzten Wochen in Frage gestellt. Grund sei die unklare Finanzierung durch
das Ministerium. Nach der rasch erfolgten Kritik von Betroffenenvertretungen und Sozialvereinen wird von Regierungsvertretern die Einführung aber zugesichert.
Wir freuen uns auf den nächsten Trialog am 10. April 2018 zu dem Thema: Humor als Therapeutikum!