Mütter auf der Flucht – 10 notwendige Maßnahmen

Seit vielen Jahren arbeiten die Mitglieder der oberösterreichischen Plattform Mütter ohne Netz (MoN) daran das soziale Netz für Mütter engmaschig zu knüpfen und abzusichern. Wo fehlen Hilfsangebote, in welchen Situationen sind Frauen allein gelassen, wo mangelt es an Wahlmöglichkeiten, welche Hilfen sind sinnvoll und annehmbar?

 

Seit Frühling 2015 beschäftigt sich MoN mit Frauen und Müttern, die auf der Flucht sind/waren und in Österreich angekommen sind.

Um Frauen und Müttern zu unterstützen und ihre Lebensbedingungen zu verbessern fordert MoN die politisch Verantwortlichen, die Behördenmitarbeiter_innen, Hilfsorganisationen und Quartiergeber_innen auf, Maßnahmen umzusetzen, die den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Müttern Rechnung tragen.

Sprecherinnen der Plattform MoN sind:
Michaela Keitha-Kornfehl, pro mente OÖ; Cynthia Loibl, OÖ Familienbund; Elisabeth Rosenmayr, EXIT-sozial; Lydia Stütz, Caritas


Die 10 notwendigen Maßnahmen als Download – pdf-Version

10 notwendige Maßnahmen 
zur Verbesserung der Situation von Frauen/Müttern auf der Flucht &
in einem neuen Land

1) In Wartebereichen, Transitquartieren, Transportmitteln muss auf die Sicherheit von Frauen besonders geachtet werden. Diensthabendes Personal sowie freiwillige Helfer_innen werden sensibilisiert und zur Aufmerksamkeit angeleitet.

2) Mehrsprachige Informationskarten mit Icons, die auch von Nichtleser_innen verstanden werden können, über das Recht auf Schutz der körperlichen Integrität bzw. null Toleranz gegenüber (sexualisierter) Gewalt, werden Frauen und Männern bei der Einreise übergeben.

3) Weibliche Begleitpersonen bei Interviews im Rahmen des Asylprozesses.

4) Interviewerinnen im Asylprozess.

5) Angebote der Kinderbetreuung während der Befragungen.

6) Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften wodurch auf die Sicherheit und das Wohlergehen von Frauen besonders geachtet wird. Spezifische Bedürfnisse (bessere Hygienestandards, Frauen vorbehaltene Sanitärräume, versperrbare Zimmer, gute Beleuchtung der Gänge und allgemeinen Räume, Zugänglichkeit und Verfügbarkeit allgemeiner Räume, ev. gestaffelte Nutzungszeiten) müssen berücksichtigt und gewährleistet werden.

7) Regelmäßige Überprüfungen durch Träger und autorisierte unabhängige Instanzen (Volksanwaltschaft) unter frauenspezifischen Gesichtspunkten.

8) Aufbau einer Frauengruppe in jeder Gemeinde, in der Flüchtlinge leben als Ort der Inklusion und Integration.

9) Psychotherapeutische und psychologische Angebote für Frauen, wodurch individuelle und familiäre Chronifizierungen nachhaltig verhindert werden können.

10) Finanzierung von Dolmetscherinnen für Arzt/Ärztinbesuche und therapeutische Hilfe.